Langjährige Forderung umgesetzt
Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung war eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer OÖ und tritt mit 1. September in Kraft. Diese Verordnung, die von Landwirtschaftsministerium und Gesundheitsministerium auf den Weg gebracht wurde, wird für mehr Transparenz in der Lebensmittelkette sorgen. Auch alle weiteren Gastronomiebetriebe, die künftig auf freiwilliger Basis eine Herkunftskennzeichnung durchführen, unterliegen nunmehr den verpflichtenden Regelungen dieser Verordnung und damit auch einer Überprüfung durch die Lebensmittelkontrollorgane.
„So kann jede und jeder sicher sein, dass Österreich drin ist, wo Österreich draufsteht“, betont Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.

Foto: LK OÖ
Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.






