Durchgang Stadtsaal Eferding

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Wiederherstellung des Weges

Die Stadtgemeinde Eferding befindet sich seit Jahren im Rechtsstreit mit der Grundeigentümerin des Stadtsaalareals, der Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG (GF: Dr. Georg Spiegelfeld). Grund ist unter anderem, dass die Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG seinerzeit als Investorin und Immobilienentwicklerin auftrat; die Liegenschaft kaufte und zusagte, umfangreiche Projekte zur Innenstadtbelebung am Areal zu entwickeln. Geschehen ist bis heute nichts. Zuletzt gipfelte die Auseinandersetzung darin, dass die Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG ein Teilstück des jahrzehntelang der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Durchgangs zwischen dem Stadtplatz und dem Kirchenplatz abgegraben und unnutzbar gemacht hat.

Die Stadtgemeinde Eferding hat sich dagegen unverzüglich zur Wehr gesetzt. Die Gegenseite hat alle erdenklichen juristischen Verzögerungsmöglichkeiten ausgenutzt. Das Gericht hat nun in seiner Entscheidung festgehalten, dass die Zerstörung des Weges rechtswidrig war. Der Weg ist durch die Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG auf deren Kosten wieder herzustellen und der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen.
Da sich die Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG bisher weigerte, die Instandsetzung des Weges selbst vorzunehmen, hat das zuständige Gericht der Stadtgemeinde Eferding gestattet, die zerstörte Wegverbindung selbst wieder herzustellen und bewilligte die Exekution der Kosten bei der Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG.

Nach Beratung im Stadtrat beauftragte Bürgermeister Christian Penn die Firma Held & Francke Baugesellschaft mbH mit der Wiederherstellung des Weges. Die Arbeiten laufen bereits, der Weg wird nun tatsächlich bald der Öffentlichkeit wieder zugänglich sein. Die Kosten dafür hat die Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG zu tragen.

Bürgermeister Christian Penn dazu: „Die Gerichtsentscheidungen sprechen eine klare Sprache. Die Zerstörung der Wegeverbindung war rechtswidrig. Mir ist wichtig, dass die Bürger:innen und Besucher:innen unserer Stadt diese Wegverbindung zeitnahe wieder wie seit Jahrzehnten gewohnt, nutzen können. Ich habe daher unverzüglich die Wiederherstellung des Weges beauftragt. Die Kosten dafür hat laut Gerichtsentscheid die Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG zu tragen. Die zugehörige Exekutionsbewilligung liegt bereits vor.“

Foto: Stadtgemeinde Eferding

Wiederherstellung Durchgang Stadtsaal Eferding.

 

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